AGB: Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen 06/2010
1 Wichtige Hinweise
1.1
Für alle Leistungen von „open water“ gelten ausschließlich die nachfolgenden
Bedingungen. Soweit diese keine Regelung enthalten, gilt das Gesetz.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen Bedingungen oder
der gesetzlichen Regelung abweichen, wird ausdrücklich widersprochen. Sie
werden mit der Abwicklung eines Vertrages ebensowenig akzeptiert wie durch die
Entgegennahme einer Zahlung.
1.2
Sofern „open water“ nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes zusagt,
werden die Lieferungen und Leistungen nach dem in der BR Deutschland
veröffentlichten aktuellen Stand erbracht.
1.3
Sollen die Lieferungen und Leistungen von „open water“ nur unter bestimmten, besonderen
Voraussetzungen, insbesondere abweichend von dem in der BR Deutschland
veröffentlichten aktuellen Stand erbracht werden, so hat der Kunde „open water“
hierauf rechtzeitig vor dem Vertragsschluß ausdrücklich und schriftlich
hinzuweisen.
1.4
"open water" Produkte werden grundsätzlich in Einzelanfertigung und
nach Kundenspezifkation hergestellt.
1.5
Alle AGB`s von Endkunden, Lieferanten, Zwischenhändlern, usw. werden
grundsätzlich von “open water“ ausgeschlossen und somit auch nicht von „open
water“ anerkannt.
1.6
Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns bestätigt worden sind
oder die Lieferung erfolgt ist.
2 Mitwirkung des Kunden
2.1
Ist zur Durchführung der Lieferungen und Leistungen eine Mitwirkungshandlung
des Kunden sachlich erforderlich, so ist dieser dazu auf eigene Kosten
verpflichtet. „open water“ teilt dem Kunden vorab schriftlich mit, welche
Mitwirkungshandlungen dieser in welchem Zeitraum zu erbringen hat.
2.2
Erbringt der Kunde geschuldete Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht
fristgerecht, so ist „open water“ zur Ersatzvornahme auf Kosten des Kunden
berechtigt, ohne daß es einer Fristsetzung bedarf. Von der Fristsetzung darf
„open water“ nur in Eilfällen absehen. Die Ersatzvornahme kündigt „open water“
dem Kunden möglichst vor Beginn der Maßnahme an. Kann „open water“ die
Ersatzvornahme abbrechen, weil der Kunde wieder mitwirkt, so hat der Kunde
„open water“ die bis zum Abbruch der Ersatzvornahme entstandenen Kosten zu
erstatten.
2.3
Der Kunde hat „open water“ bei der Fehlersuche effektiv zu unterstützen und
wird „open water“ sämtliche von ihm oder seinen Beauftragten getroffenen
Feststellungen und Beobachtungen zugänglich machen.
3 Lieferung - Lieferzeit
3.1
Lieferungen erfolgen, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, ab Werk des
Herstellers. Nur die von „open water“ in der Auftragsbestätigung angegebene
Lieferzeit ist maßgebend.
3.2
Eine Lieferzeit beginnt erst, wenn „open water“ alle erforderlichen Dokumente,
Materialien, Informationen sowie ggf. Genehmigungen und Erlaubnisse rechtzeitig
und vollständig vorliegen.
3.3
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, Maßnahmen von hoher oder behördlicher
Hand und sonstige von „open water“ nicht zu vertretende Umstände befreien „open
water“ für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den
Lieferpflichten. Dies gilt auch dann, wenn sich „open water“ bei Eintritt
dieser Ereignisse bereits im Verzug befindet.
4 Verzug
4.1
Beruht der Verzug nur auf leichter Fahrlässigkeit von „open water“, seiner gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, und ist der Kunde Kaufmann, so ist der
Ersatz des durch die Verzögerung entstandenen Schadens ausgeschlossen.
4.2
Beruht der Verzug auf der Lieferung eines mangelhaften Produktes und leistet
„open water“ innerhalb einer angemessenen Frist ordnungsgemäß Nacherfüllung, so
ist der Ersatz des dadurch verursachten Verzugsschadens ebenfalls
ausgeschlossen.
5 Gefahrübergang - Versand
5.1
Bei Versand geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung
der bestellten Lieferung mit der Übergabe an die Transportperson (z. B.
Spediteur) über. Verzögert sich die Auslieferung aus vom Kunden zu vertretenden
Gründen, so geht die Gefahr bereits mit Mitteilung der
Auslieferungsbereitschaft an den Kunden auf diesen über. Gleiches gilt, wenn
der Kunde die Lieferung bei „open water“ abzuholen hat.
5.2
„open water“ haftet nur für Verschulden bei der Auswahl der Transportperson,
des Transportweges oder der Transportart. Sofern nicht anders vereinbart,
versichert „open water“ den Transport zu eigenen Gunsten auf Kosten des Kunden.
Der Kunde darf zu Lasten von „open water“ keine Speditions-, Logistik- und
Lagerversicherung (SLVS) abschließen.
6 Wareneingang - Rügepflichten
6.1
Jede Lieferung ist unverzüglich nach Erhalt auf Mängel, Beschädigungen und
Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind „open water“ unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
6.2
Ist der Kunde Kaufmann, so muß er beim Frachtführer eine unverzügliche
schriftliche Tatbestandsaufnahme verlangen und nach sofortiger Rücksprache mit
„open water“ ggf. einen Havariekommissar mit der Ausstellung eines
Schadenszertifikates beauftragen.
7 Abnahme
7.1
Der Kunde hat die Leistung von „open water“ nach vertragsgerechter Erbringung
abzunehmen. Über die Abnahme ist auf Wunsch von „open water“ ein schriftliches
Protokoll zu erstellen, welches Beanstandungen und erkennbare Mängel
verbindlich aufführt. Versteckte Mängel hat der Kunde nach der Entdeckung
unverzüglich schriftlich und detailliert zu rügen.
8 Zahlungen
8.1
Zahlungen des Kunden sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung
fällig. Ein Abzug von Skonti oder Rabatten bedarf einer vorherigen
schriftlichen Vereinbarung mit „open water“.
8.2
Zahlungen sind für „open water“ kosten- und spesenfrei zu bewirken. Die
Entgegennahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber. Die
Hereinnahme von Wechseln bedarf des vorherigen schriftlichen Einverständnisses
von „open water“ und stellt keine Stundung dar.
9 Mängelansprüche
9.1
Für Mängel seiner Lieferungen und Leistungen leistet „open water“ nach eigener
Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer
mangelfreien Sache. Gleiches gilt bei reinen Lieferungen. Der Kunde hat nicht
das Recht, einen Mangel selbst zu beseitigen und Erstattung der dadurch
entstandenen Kosten zu verlangen. Schlägt die von „open water“ gewählte Art der
Nacherfüllung auch im zweiten Versuch fehl, kann der Kunde die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte geltend machen. „open water“ kann eine als mangelhaft
gerügte Sache zum Zwecke der Mangeluntersuchung jederzeit vom Kunden heraus
verlangen.
9.2
Die von „open water“ erbrachten Lieferungen und Leistungen sind frei von
Mängeln, wenn sie die Beschaffenheit haben, die „open water“ mit dem Kunden in
einer Spezifikation oder Liefervorschrift schriftlich vereinbart hat. Fehlt
eine solche schriftliche Vereinbarung, so sind die Lieferungen und Leistungen
mangelfrei, wenn sie die Beschaffenheit haben, die „open water“ in seinen
technischen Datenblättern, Spezifikationen oder Zeichnungen abschließend
beschrieben hat.
9.3
Verwendungsangaben des Kunden sind nur maßgeblich, wenn „open water“ dem Kunden
deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Allgemeine
Verwendungsangaben, welche „open water“ in Werbemitteln oder im Internet
wiedergibt, entbinden den Kunden nicht von einer sorgfältigen Prüfung, ob die
Lieferungen und Leistungen für den konkreten Verwendungszweck des Kunden
geeignet sind.
10 Schadensersatz
10.1
„open water“ haftet im gesetzlichen Umfang für Schäden aus der Verletzung der
Rechte und Rechtsgüter des § 823 I BGB, soweit diese auf einer schuldhaften
Pflichtverletzung „open water“s beruhen. „open water“ haftet für Schäden bis zu
einer Höhe, die dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge entspricht, soweit diese auf
einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht „open water“s
beruhen, deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet. Sonstige
Schäden ersetzt „open water“ nur, soweit sie auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit „open water“s beruhen.
10.2
„open water“ haftet weder für Schäden aus Betriebsstillständen noch wird
entgangener Gewinn ersetzt, soweit „open water“ nur leichte Fahrlässigkeit
trifft. Vom Kunden an Dritte zu leistende Vertragsstrafen werden von „open
water“ nicht ersetzt, es sei denn dies war zuvor schriftlich vereinbart.
10.3
Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen „open water“ sind ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregelungen sind abschließend und bezwecken keine
Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden. Sie gelten auch für eine
etwaige deliktische Haftung „open water“s mit Ausnahme von Ansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz.
11 Eigentumsvorbehalt
11.1
„open water“ bleibt Eigentümer der gelieferten Produkte, bis der Kunde
sämtliche Ansprüche aus den bis zur Auslieferung mit „open water“ geschlossenen
Verträgen erfüllt hat. Dies gilt auch für Scheck-, Wechsel- und
Kontokorrentforderungen von „open water“. Bei Wechselforderungen erlischt der
Eigentumsvorbehalt von „open water“ nicht, bevor eine Inanspruchnahme von „open
water“ aus dem Wechsel ausgeschlossen ist.
11.2
Der Kunde darf die gelieferten Produkte vor Ausgleich der Forderungen von „open
water“ im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterverwenden.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung von „open water“, soweit von„open water“ Rechte
dadurch berührt werden.
11.3
Zur weiteren Sicherung der vom Eigentumsvorbehalt erfaßten Forderungen von
„open water“ tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Forderungen, welche ihm
aus der Weiterveräußerung der unveränderten oder veränderten Produkte
erwachsen, an „open water“ ab. „open water“ nimmt die Abtretung an. Diese
erfolgt in Höhe des Rechnungswertes der weiter veräußerten Produkte unter
Einschluß der Umsatzsteuer.
11.4
Der Kunde darf im Voraus an „open water“ abgetretene Forderungen im Rahmen
eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs einziehen. Der Kunde hat sicherzustellen,
daß er jederzeit seiner Erlösabführungspflicht an „open water“ nachkommen kann.
Die Einziehungsbefugnis des Kunden erlischt, sobald er „open water“ gegenüber
mit seiner Erlösabführungspflicht in Verzug gerät. „open water“ kann in diesem
Fall die Abtretung offen legen und vom Kunden alle zur Geltendmachung der
abgetretenen Forderungen erforderlichen Unterlagen heraus verlangen.
11.5
Übersteigt der realisierbare Wert der für „open water“ bestellten Sicherheiten
die Forderungen von „open water“ aus Lieferung und Leistung gegen den Kunden um
mehr als 10 %, so wird „open water“ nach eigenem Ermessen auf Wunsch des Kunden
überschüssige Sicherheiten freigeben.
12. Aufrechnung - Zurückbehaltung
12.1
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen.
12.2
Zurückbehaltungsrechte nach § 273 BGB und § 369 HGB stehen dem Kunden nur
insoweit zu, als der diese Rechte begründende Anspruch auf demselben
rechtlichen Verhältnis beruht, wie der Anspruch von „open water“. Diese
Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Kunden
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach
§ 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.
13 Zuständige Gerichte
13.1
Ist der Kunde Kaufmann oder hat er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand,
ist nach „open water“s Wahl Bad Arolsen Gerichtsstand, auch für Scheck- und
Wechselklagen.
13.2
„open water“ ist jedoch berechtigt, Rechtsschutz auch bei jedem anderen Gericht
zu suchen, welches nach dem Recht der BR Deutschland oder des Staates, in
welchem der Kunde seinen Sitz hat, für den betreffenden Streit zuständig ist.
14 Sonstiges
14.1
Erfüllungsort für die Zahlungen des Kunden ist der eingetragene Geschäftssitz
von „open water“.
14.2
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen.
15 Allgemein
15.1
Alle genannten technischen Daten in Angeboten, Bestätigungen, Präsentationen,
Internet, Prospekten, usw. sind ca. Angaben. Für Druckfehler übernimmt "
open water" keine Haftung. Preisänderungen behält sich "open
water" jederzeit vor.
15.2
Konstruktionsänderungen und –verbesserungen behält sich "open water"
vor.
15.3
"open water" behält sich das Recht vor, defekte Teile selbst
auszutauschen oder durch Dritte austauschen zu lassen.
16 Widerrufsrecht / Rücksendung / Rückgaberecht
16.1
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen [ Monat]² ohne Angabe
von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache
vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die
Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor
Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht
vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung
mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1
BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Adresse:
open water
Michael Heller
Flüburg 43
34474 Diemelstadt - Germany
Telefax: +49 (0) 5694/990824
E-Mail: info@heller-yacht.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.
Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen
etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch
die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung
müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die
Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40
Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich
vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.4 Anderenfalls ist die Rücksendung für
Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen
erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
²Die Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss oder unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform eine Widerrufsbelehrung mitgeteilt wird. Erfolgt die Belehrung in Textform später, beträgt die Frist einen Monat.
16.2
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der
Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. Vom Kunden
speziell bestellte Ware, sowie gebrauchte Artikel ist vom Umtausch
ausgeschlossen.
16.3
Ausschluss des Widerrufsrechts
Ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und Verträgen besteht nicht bei
Lieferung von Waren, die nach Ihrer Kundenspezifikation angefertigt werden oder
eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die
aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder
schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, bei
Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software usw., sofern
die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind (z.B. durch Öffnen
der versiegelten Verpackung), ferner nicht bei Bestellung von Zeitschriften,
Zeitungen und Illustrierten, soweit nicht ein Ratenliefervertrag vorliegt. Bei Ratenlieferverträgen
(z.B. Abonnementbestellungen) besteht kein Widerrufsrecht, soweit die Summe
aller zu entrichtenden Teilzahlungen bis zum frühstmöglichen
Kündigungszeitpunkt 200 Euro nicht übersteigt und es auch nach oben
aufgeführten Gründen nicht (mehr) besteht.
16.4
Rücksendung
Rückgewähr und Herausgabe haben innerhalb von 3 Tagen nach Ihrer
Widerrufserklärung zu erfolgen. Danach kommen Sie in Verzug, ohne dass es einer
Mahnung bedarf. Unfrei versandte Rücksendungen können wir leider nicht annehmen.
Ende der Widerrufsbelehrung
16.a
Rückgaberecht:
Sie
können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen [1
Monat]2 durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt
dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor
Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht
vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung
mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1
BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger
Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch
Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die
rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall
erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Adresse:
open water
Michael Heller
Flüburg 43
34474 Diemelstadt - Germany
Telefax: +49 (0) 5694/990824
E-Mail: info@heller-yacht.de
Rückgabefolgen:
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile)
herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt
werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf
deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre –
zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der
Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.4
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen
erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des
Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
Erläuterungen zur Rückgabebelehrung:
²Die Rückgabefrist beträgt gemäß §§ 356 Abs. 1, 355 Abs. 2 BGB 14 Tage wenn dem
Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss oder unverzüglich nach
Vertragsschluss in Textform eine Rückgabebelehrung mitgeteilt wird. Erfolgt die
Belehrung in Textform später, beträgt die Frist einen Monat.
Ende der Rückgabebelehrung.
17
Garantie- / Gewährleistung
17.1
Die Verjährungsfrist für Gewahrleistungsansprüche bei Neuwaren beträgt max. 24
Monate. "open water" übernimmt die Gewährleistung nach den aktuellen
gesetzlichen Bestimmungen.
"open water" gewährt grundsätzlich keine Garantie.
Ausnahmen für Gewährleistungsansprüche bei Vermittlungsverträgen:
"open water" übernimmt bzw. gewährt keine Garantie- und
Gewährleistungen von Produkten, wo "open water" nur als Vermittler
dient. Sollten in diesem Sinne Garantie- oder Gewährleistungsansprüche
bestehen, so sind die Leistungen direkt an den Hersteller bzw. den Verkäufer zu
richten.
Verschleißteile und gebrauchte Artikel jeder Art sind von der Garantie- und
Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen.
17.2
Die Frist beginnt mit der Versandbereitschaft.
18. Allgemein
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB-GB berührt die Wirksamkeit
der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in
erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise
wirtschaftlich am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für eventuelle
Regelungslücken.
19. Gesonderte Bestimmung für Lieferanten, Hersteller, Händler usw.
Mit Zusendung einer Preisliste erklärt sich jeder Lieferant, Hersteller, Händler, Zwischenhändler usw. damit einverstanden, dass alle Unterlagen, Prospekte, Bilder, Texte, Formulierungen, Links usw. von "open water", ohne weiteren Vertag, frei genutzt und veröffentlicht werden können. Sollte dieses nicht erwünscht sein, so ist dieses ausdrücklich mit Zusendung der Preislisten oder weitere Unterlagen zu erwähnen. "open water" widersprich grundsätzlich allen anderen AGB`s von Firmen, wenn diese nicht in einem gesonderten Vertrag von beiden Parteien rechtlich gegengezeichnet sind. Des Weiteren übernimmt "open water" keine Haftung für falsche und fehlende Informationen von Lieferanten, Hersteller, Händler, Importeuren usw..
20. Patent- und Lizenzansprüche
Der Vertragspartner ( Hersteller, Importeur, Händler, Zwischenhändler usw. ) entlastet "open water" gegenüber allen patentrechtlichen bzw. Lizenzansprüchen, seiner selbst und dritter, sobald Unterlagen in schriftlicher Form, per Email, Fax, Post usw. zur Verfügung gestellt wurden. Diese Unterlagen umfassen alle Formen von Schriftstücken und Bildern, wie zum Beispiel: Prospekten, Preislisten, Konstruktions- und Fertigungsunterlagen, Bilder und sonstige Materialien.
___________________________________________________________________
Zusätzliche allgemeine
Geschäftsbedingungen für den Verkauf
von neuen Kraftfahrzeugen aus dem EU-Ausland.
1. Vertragsabschluß:
1.1.: Der Käufer muss den Vertrag innerhalb von 16 Tagen ab dem Zustelldatum an
den Vermittler unterschrieben zurücksenden. Nach dieser Frist verliert der
Vertrag seine Gültigkeit und der Vermittler ist nicht mehr zur Annahme des
Vertrages verpflichtet.
1.2.: Der Käufer kann 12 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen
Liefertermins den Vermittler auffordern binnen einer angemessenen Nachfrist das
Fahrzeug zu liefern. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens
nur verlangen, wenn dem Vermittler Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt.
1.3.: Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch
schriftliche Erklärung vom Vermittlungsvertrag zurückzutreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beschränkt sich bei
grober Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % des Kaufpreises.
1.4.: Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden oder nachträgliche
Vertragsänderungen sind schriftlich niederzulegen.
1.5.: Übertragung von Rechten und Pflichten, sowie Ansprüchen aus dem
Vermittlungsvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermittlers.
1.6: Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für den Kauf des bestellten
Fahrzeuges notwendigen Formulare zu unterschreiben oder Dokumente beizubringen.
Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Vermittler berechtigt,
Schadensersatz zu verlangen.
1.7.: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile für sämtliche
gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche der Sitz des Vermittlers.
2. Preise
2.1.: Der Preis des Fahrzeuges versteht sich ohne Skonto und sonstige
Nachlässe, inkl. der zur Zeit gültigen Umsatzsteuer. Eine Änderung des
Umsatzsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Teile zur
entsprechenden Preisanpassung.
2.2.: Der vereinbarte Gesamtpreis für das Fahrzeug wird garantiert bis zur
Auslieferung.
2.3.: Eventuell anfallende Kosten für Zulassungsgebühren und amtliche
Kennzeichen werden vom Vermittler nach Aufwand in Rechnung gestellt.
2.4.: Bei einer Zusendung des Kraftfahrzeugbriefes vor Abholung des Fahrzeuges
ist der Vermittler berechtigt folgende Kostenpauschale zu erheben
Einschreiben mit Rückschein: 12,-- Euro
Expresszustellung per Post-Express am folgenden Werktag: 18,-- EUR
Expresszustellung per Post-Express am folgenden Werktag bis 10.00 Uhr: 29,--
EUR
3. Zahlung
3.1.: Die Zahlung kann nur in Vorkasse, bar oder mit bankbestätigtem Scheck
bzw. Landeszentralbankscheck vorgenommen werden und muß 4 Wochen vor Übernahme
des Fahrzeuges erfolgen.
4. Abholung / Lieferung
4.1: Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung über
die Bereitstellung des Fahrzeuges am Lager des EU-Vertragshändlers zu erfolgen.
Holt der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von weiteren 10 Tagen nicht ab, so
ist der Vermittler berechtigt die vertragliche Leistung abzulehnen und
pauschalierten Schadenersatz von 25 % zu fordern.
4.2.: Die Abholung erfolgt immer beim liefernden Vertragshändler im jeweiligen
Lieferland.
Eine Abholung ab 34474 Diemelstadt ist gegen Mehrkosten ( Länderabhänig )
möglich. Diese Leistung muss separat bestellt werden.
5. Garantie / Gewährleistung
5.1: Die Firma „open water“ verpflichtet sich, alle Fahrzeuge zulassungsfertig
mit deutschem Kraftfahrzeugbrief und TÜV-Abnahme bereitzustellen bzw.
auszuliefern und bei Abholung bzw. Auslieferung oder unmittelbar danach eine
vom jeweiligen Vertragshändler ausgefüllte und abgestempelte Garantiekarte bzw.
Garantieheft zu übergeben. Der Kunde hat nur Anspruch auf eine deutsche Bedienungsanleitung,
wenn die Anleitung mitbestellt wird. Eine Auslieferung bis 34474 Diemelstadt
erfolgt nur, wenn diese mitbestellt wird.
5.2: Der Umfang der Garantie / Gewährleistung richtet sich nach den jeweiligen
Bestimmungen des Herstellers.
6. Verschiedenes
6.1: Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem
Vermittlungsbetrag tritt der Besteller / Käufer seine Ansprüche auf Eigentum,
Eigentumsverschaffung und Anwartsrechte an dem Fahrzeug an die Firma „open
water“ ab. Die Firma „open water“ nimmt diese Abtretung an.
6.2.: Alle Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller
Verbindlichkeiten aus dem Vermittlungsvertrag Eigentum der Firma „open water“.
6.3.: Bei Minderausstattung des Fahrzeuges gegenüber dem angegebenen Ausstattungsumfang
hat der Kunde Anspruch auf den Wert der Ausstattungsabweichung, jedoch nicht
auf dessen Nachrüstung.
6.4.: Mehrausstattungen, die durch Modelljahreswechsel bzw. durch
zwischenzeitliche Ausstattungsveränderungen bedingt sind, hat der Käufer mit 75
% des Listenpreises des Vermittlers zu tragen.
Allgemein:
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB-GB berührt die Wirksamkeit
der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in
erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise
wirtschaftlich am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für eventuelle
Regelungslücken.
Sollte einer oder mehrere, der zuvor genannten AGB`s aus Rechtswegen
ausgeschlossen werden, so bleiben alle übrigen Punkte davon unberührt und damit
weiter gültig.
Haftungshinweis:
Inhalt des Onlineangebotes :
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Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
Haftungsansprüche gegen „open water“, welche sich auf Schäden materieller oder
ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen
Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger
Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern
seitens der „open water“ kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. „open
water“ behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot
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Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
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Achtung: Bei Ebay wurde unter dem Usernamen "heller-yacht1" einige unserer Angebote verändert und gefälscht. Sie befinden sich nicht auf den Originalseiten. Der Username "heller-yacht1" wir durch uns nicht verwendet.
Wenn sie auf Käufer kontaktieren drücken, bekommen sie Adressen und Nummern aus dem Ausland. Bitte Antworten sie nicht auf diese Email. Ich habe diese Vorfälle zur Anzeige gebracht. Die Polizei ermittelt in mehreren Fällen.
Achten sie bitte auf die Adressen und Kontonummern, die ihnen aus anderen Ländern zugsendet werden. Bitte zahlen sie keine Rechnungen, ohne uns vorher kontaktiert zu haben. Wir bitten sie uns umgehend zu informieren, wenn ihnen solche Anzeigen auffallen, sodass wir erneut Anzeige erstatten können.