AGB: Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen 06/2010


1 Wichtige Hinweise
1.1
Für alle Leistungen von „open water“ gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Soweit diese keine Regelung enthalten, gilt das Gesetz. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen Bedingungen oder der gesetzlichen Regelung abweichen, wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden mit der Abwicklung eines Vertrages ebensowenig akzeptiert wie durch die Entgegennahme einer Zahlung.
1.2
Sofern „open water“ nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes zusagt, werden die Lieferungen und Leistungen nach dem in der BR Deutschland veröffentlichten aktuellen Stand erbracht.
1.3
Sollen die Lieferungen und Leistungen von „open water“ nur unter bestimmten, besonderen Voraussetzungen, insbesondere abweichend von dem in der BR Deutschland veröffentlichten aktuellen Stand erbracht werden, so hat der Kunde „open water“ hierauf rechtzeitig vor dem Vertragsschluß ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen.
1.4
"open water" Produkte werden grundsätzlich in Einzelanfertigung und nach Kundenspezifkation hergestellt.
1.5
Alle AGB`s von Endkunden, Lieferanten, Zwischenhändlern, usw. werden grundsätzlich von “open water“ ausgeschlossen und somit auch nicht von „open water“ anerkannt.
1.6
Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns bestätigt worden sind oder die Lieferung erfolgt ist.

2 Mitwirkung des Kunden
2.1
Ist zur Durchführung der Lieferungen und Leistungen eine Mitwirkungshandlung des Kunden sachlich erforderlich, so ist dieser dazu auf eigene Kosten verpflichtet. „open water“ teilt dem Kunden vorab schriftlich mit, welche Mitwirkungshandlungen dieser in welchem Zeitraum zu erbringen hat.
2.2
Erbringt der Kunde geschuldete Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht fristgerecht, so ist „open water“ zur Ersatzvornahme auf Kosten des Kunden berechtigt, ohne daß es einer Fristsetzung bedarf. Von der Fristsetzung darf „open water“ nur in Eilfällen absehen. Die Ersatzvornahme kündigt „open water“ dem Kunden möglichst vor Beginn der Maßnahme an. Kann „open water“ die Ersatzvornahme abbrechen, weil der Kunde wieder mitwirkt, so hat der Kunde „open water“ die bis zum Abbruch der Ersatzvornahme entstandenen Kosten zu erstatten.
2.3
Der Kunde hat „open water“ bei der Fehlersuche effektiv zu unterstützen und wird „open water“ sämtliche von ihm oder seinen Beauftragten getroffenen Feststellungen und Beobachtungen zugänglich machen.

3 Lieferung - Lieferzeit
3.1
Lieferungen erfolgen, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, ab Werk des Herstellers. Nur die von „open water“ in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit ist maßgebend.
3.2
Eine Lieferzeit beginnt erst, wenn „open water“ alle erforderlichen Dokumente, Materialien, Informationen sowie ggf. Genehmigungen und Erlaubnisse rechtzeitig und vollständig vorliegen.
3.3
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, Maßnahmen von hoher oder behördlicher Hand und sonstige von „open water“ nicht zu vertretende Umstände befreien „open water“ für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Lieferpflichten. Dies gilt auch dann, wenn sich „open water“ bei Eintritt dieser Ereignisse bereits im Verzug befindet.

4 Verzug
4.1
Beruht der Verzug nur auf leichter Fahrlässigkeit von „open water“, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, und ist der Kunde Kaufmann, so ist der Ersatz des durch die Verzögerung entstandenen Schadens ausgeschlossen.
4.2
Beruht der Verzug auf der Lieferung eines mangelhaften Produktes und leistet „open water“ innerhalb einer angemessenen Frist ordnungsgemäß Nacherfüllung, so ist der Ersatz des dadurch verursachten Verzugsschadens ebenfalls ausgeschlossen.

5 Gefahrübergang - Versand
5.1
Bei Versand geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der bestellten Lieferung mit der Übergabe an die Transportperson (z. B. Spediteur) über. Verzögert sich die Auslieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr bereits mit Mitteilung der Auslieferungsbereitschaft an den Kunden auf diesen über. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Lieferung bei „open water“ abzuholen hat.
5.2
„open water“ haftet nur für Verschulden bei der Auswahl der Transportperson, des Transportweges oder der Transportart. Sofern nicht anders vereinbart, versichert „open water“ den Transport zu eigenen Gunsten auf Kosten des Kunden. Der Kunde darf zu Lasten von „open water“ keine Speditions-, Logistik- und Lagerversicherung (SLVS) abschließen.

6 Wareneingang - Rügepflichten
6.1
Jede Lieferung ist unverzüglich nach Erhalt auf Mängel, Beschädigungen und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind „open water“ unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.2
Ist der Kunde Kaufmann, so muß er beim Frachtführer eine unverzügliche schriftliche Tatbestandsaufnahme verlangen und nach sofortiger Rücksprache mit „open water“ ggf. einen Havariekommissar mit der Ausstellung eines Schadenszertifikates beauftragen.

7 Abnahme
7.1
Der Kunde hat die Leistung von „open water“ nach vertragsgerechter Erbringung abzunehmen. Über die Abnahme ist auf Wunsch von „open water“ ein schriftliches Protokoll zu erstellen, welches Beanstandungen und erkennbare Mängel verbindlich aufführt. Versteckte Mängel hat der Kunde nach der Entdeckung unverzüglich schriftlich und detailliert zu rügen.

8 Zahlungen
8.1
Zahlungen des Kunden sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig. Ein Abzug von Skonti oder Rabatten bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit „open water“.
8.2
Zahlungen sind für „open water“ kosten- und spesenfrei zu bewirken. Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber. Die Hereinnahme von Wechseln bedarf des vorherigen schriftlichen Einverständnisses von „open water“ und stellt keine Stundung dar.

9 Mängelansprüche
9.1
Für Mängel seiner Lieferungen und Leistungen leistet „open water“ nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Gleiches gilt bei reinen Lieferungen. Der Kunde hat nicht das Recht, einen Mangel selbst zu beseitigen und Erstattung der dadurch entstandenen Kosten zu verlangen. Schlägt die von „open water“ gewählte Art der Nacherfüllung auch im zweiten Versuch fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. „open water“ kann eine als mangelhaft gerügte Sache zum Zwecke der Mangeluntersuchung jederzeit vom Kunden heraus verlangen.
9.2
Die von „open water“ erbrachten Lieferungen und Leistungen sind frei von Mängeln, wenn sie die Beschaffenheit haben, die „open water“ mit dem Kunden in einer Spezifikation oder Liefervorschrift schriftlich vereinbart hat. Fehlt eine solche schriftliche Vereinbarung, so sind die Lieferungen und Leistungen mangelfrei, wenn sie die Beschaffenheit haben, die „open water“ in seinen technischen Datenblättern, Spezifikationen oder Zeichnungen abschließend beschrieben hat.
9.3
Verwendungsangaben des Kunden sind nur maßgeblich, wenn „open water“ dem Kunden deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Allgemeine Verwendungsangaben, welche „open water“ in Werbemitteln oder im Internet wiedergibt, entbinden den Kunden nicht von einer sorgfältigen Prüfung, ob die Lieferungen und Leistungen für den konkreten Verwendungszweck des Kunden geeignet sind.

10 Schadensersatz
10.1
„open water“ haftet im gesetzlichen Umfang für Schäden aus der Verletzung der Rechte und Rechtsgüter des § 823 I BGB, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung „open water“s beruhen. „open water“ haftet für Schäden bis zu einer Höhe, die dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge entspricht, soweit diese auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht „open water“s beruhen, deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet. Sonstige Schäden ersetzt „open water“ nur, soweit sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit „open water“s beruhen.
10.2
„open water“ haftet weder für Schäden aus Betriebsstillständen noch wird entgangener Gewinn ersetzt, soweit „open water“ nur leichte Fahrlässigkeit trifft. Vom Kunden an Dritte zu leistende Vertragsstrafen werden von „open water“ nicht ersetzt, es sei denn dies war zuvor schriftlich vereinbart.
10.3
Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen „open water“ sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen sind abschließend und bezwecken keine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden. Sie gelten auch für eine etwaige deliktische Haftung „open water“s mit Ausnahme von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

11 Eigentumsvorbehalt
11.1
„open water“ bleibt Eigentümer der gelieferten Produkte, bis der Kunde sämtliche Ansprüche aus den bis zur Auslieferung mit „open water“ geschlossenen Verträgen erfüllt hat. Dies gilt auch für Scheck-, Wechsel- und Kontokorrentforderungen von „open water“. Bei Wechselforderungen erlischt der Eigentumsvorbehalt von „open water“ nicht, bevor eine Inanspruchnahme von „open water“ aus dem Wechsel ausgeschlossen ist.
11.2
Der Kunde darf die gelieferten Produkte vor Ausgleich der Forderungen von „open water“ im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterverwenden. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von „open water“, soweit von„open water“ Rechte dadurch berührt werden.
11.3
Zur weiteren Sicherung der vom Eigentumsvorbehalt erfaßten Forderungen von „open water“ tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Forderungen, welche ihm aus der Weiterveräußerung der unveränderten oder veränderten Produkte erwachsen, an „open water“ ab. „open water“ nimmt die Abtretung an. Diese erfolgt in Höhe des Rechnungswertes der weiter veräußerten Produkte unter Einschluß der Umsatzsteuer.
11.4
Der Kunde darf im Voraus an „open water“ abgetretene Forderungen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs einziehen. Der Kunde hat sicherzustellen, daß er jederzeit seiner Erlösabführungspflicht an „open water“ nachkommen kann. Die Einziehungsbefugnis des Kunden erlischt, sobald er „open water“ gegenüber mit seiner Erlösabführungspflicht in Verzug gerät. „open water“ kann in diesem Fall die Abtretung offen legen und vom Kunden alle zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Unterlagen heraus verlangen.
11.5
Übersteigt der realisierbare Wert der für „open water“ bestellten Sicherheiten die Forderungen von „open water“ aus Lieferung und Leistung gegen den Kunden um mehr als 10 %, so wird „open water“ nach eigenem Ermessen auf Wunsch des Kunden überschüssige Sicherheiten freigeben.

12. Aufrechnung - Zurückbehaltung
12.1
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
12.2
Zurückbehaltungsrechte nach § 273 BGB und § 369 HGB stehen dem Kunden nur insoweit zu, als der diese Rechte begründende Anspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht, wie der Anspruch von „open water“. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

13 Zuständige Gerichte
13.1
Ist der Kunde Kaufmann oder hat er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist nach „open water“s Wahl Bad Arolsen Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselklagen.
13.2
„open water“ ist jedoch berechtigt, Rechtsschutz auch bei jedem anderen Gericht zu suchen, welches nach dem Recht der BR Deutschland oder des Staates, in welchem der Kunde seinen Sitz hat, für den betreffenden Streit zuständig ist.

14 Sonstiges
14.1
Erfüllungsort für die Zahlungen des Kunden ist der eingetragene Geschäftssitz von „open water“.
14.2
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

15 Allgemein
15.1
Alle genannten technischen Daten in Angeboten, Bestätigungen, Präsentationen, Internet, Prospekten, usw. sind ca. Angaben. Für Druckfehler übernimmt " open water" keine Haftung. Preisänderungen behält sich "open water" jederzeit vor.
15.2
Konstruktionsänderungen und –verbesserungen behält sich "open water" vor.
15.3
"open water" behält sich das Recht vor, defekte Teile selbst auszutauschen oder durch Dritte austauschen zu lassen.

16 Widerrufsrecht / Rücksendung / Rückgaberecht
16.1
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen [ Monat]² ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Adresse:
open water
Michael Heller
Flüburg 43
34474 Diemelstadt - Germany

Telefax: +49 (0) 5694/990824
E-Mail: info@heller-yacht.de


Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.4 Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

²Die Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss oder unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform eine Widerrufsbelehrung mitgeteilt wird. Erfolgt die Belehrung in Textform später, beträgt die Frist einen Monat.

16.2
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. Vom Kunden speziell bestellte Ware, sowie gebrauchte Artikel ist vom Umtausch ausgeschlossen.
16.3
Ausschluss des Widerrufsrechts
Ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und Verträgen besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Ihrer Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software usw., sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind (z.B. durch Öffnen der versiegelten Verpackung), ferner nicht bei Bestellung von Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten, soweit nicht ein Ratenliefervertrag vorliegt. Bei Ratenlieferverträgen (z.B. Abonnementbestellungen) besteht kein Widerrufsrecht, soweit die Summe aller zu entrichtenden Teilzahlungen bis zum frühstmöglichen Kündigungszeitpunkt 200 Euro nicht übersteigt und es auch nach oben aufgeführten Gründen nicht (mehr) besteht.
16.4
Rücksendung
Rückgewähr und Herausgabe haben innerhalb von 3 Tagen nach Ihrer Widerrufserklärung zu erfolgen. Danach kommen Sie in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Unfrei versandte Rücksendungen können wir leider nicht annehmen.
Ende der Widerrufsbelehrung 

 

16.a

Rückgaberecht:

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen [1 Monat]2 durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

Adresse:
open water
Michael Heller
Flüburg 43
34474 Diemelstadt - Germany

Telefax: +49 (0) 5694/990824
E-Mail: info@heller-yacht.de

Rückgabefolgen:
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.4
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

Erläuterungen zur Rückgabebelehrung:
²Die Rückgabefrist beträgt gemäß §§ 356 Abs. 1, 355 Abs. 2 BGB 14 Tage wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss oder unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform eine Rückgabebelehrung mitgeteilt wird. Erfolgt die Belehrung in Textform später, beträgt die Frist einen Monat.

Ende der Rückgabebelehrung.

 

17 Garantie- / Gewährleistung
17.1
Die Verjährungsfrist für Gewahrleistungsansprüche bei Neuwaren beträgt max. 24 Monate. "open water" übernimmt die Gewährleistung nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
"open water" gewährt grundsätzlich keine Garantie.
Ausnahmen für Gewährleistungsansprüche bei Vermittlungsverträgen:
"open water" übernimmt bzw. gewährt keine Garantie- und Gewährleistungen von Produkten, wo "open water" nur als Vermittler dient. Sollten in diesem Sinne Garantie- oder Gewährleistungsansprüche bestehen, so sind die Leistungen direkt an den Hersteller bzw. den Verkäufer zu richten.
Verschleißteile und gebrauchte Artikel jeder Art sind von der Garantie- und Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen.
17.2
Die Frist beginnt mit der Versandbereitschaft.

18. Allgemein
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB-GB berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. 

19. Gesonderte Bestimmung für Lieferanten, Hersteller, Händler usw.

Mit Zusendung einer Preisliste erklärt sich jeder Lieferant, Hersteller, Händler, Zwischenhändler usw. damit einverstanden, dass alle Unterlagen, Prospekte, Bilder, Texte, Formulierungen, Links usw. von "open water", ohne weiteren Vertag, frei genutzt und veröffentlicht werden können. Sollte dieses nicht erwünscht sein, so ist dieses ausdrücklich mit Zusendung der Preislisten oder weitere Unterlagen zu erwähnen. "open water" widersprich grundsätzlich allen anderen AGB`s von Firmen, wenn diese nicht in einem gesonderten Vertrag von beiden Parteien rechtlich gegengezeichnet sind. Des Weiteren übernimmt "open water" keine Haftung für falsche und fehlende Informationen von Lieferanten, Hersteller, Händler, Importeuren usw..

 

 

20. Patent- und Lizenzansprüche

Der Vertragspartner ( Hersteller, Importeur, Händler, Zwischenhändler usw. ) entlastet "open water" gegenüber allen patentrechtlichen bzw. Lizenzansprüchen, seiner selbst und dritter, sobald Unterlagen in schriftlicher Form, per Email, Fax, Post usw. zur Verfügung gestellt wurden. Diese Unterlagen umfassen alle Formen von Schriftstücken und Bildern, wie zum Beispiel: Prospekten, Preislisten, Konstruktions- und Fertigungsunterlagen, Bilder und sonstige Materialien.


___________________________________________________________________

 

Zusätzliche allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf
von neuen Kraftfahrzeugen aus dem EU-Ausland.


1. Vertragsabschluß:

1.1.: Der Käufer muss den Vertrag innerhalb von 16 Tagen ab dem Zustelldatum an den Vermittler unterschrieben zurücksenden. Nach dieser Frist verliert der Vertrag seine Gültigkeit und der Vermittler ist nicht mehr zur Annahme des Vertrages verpflichtet.

1.2.: Der Käufer kann 12 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins den Vermittler auffordern binnen einer angemessenen Nachfrist das Fahrzeug zu liefern. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Vermittler Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

1.3.: Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vermittlungsvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beschränkt sich bei grober Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % des Kaufpreises.

1.4.: Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden oder nachträgliche Vertragsänderungen sind schriftlich niederzulegen.

1.5.: Übertragung von Rechten und Pflichten, sowie Ansprüchen aus dem Vermittlungsvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermittlers.

1.6: Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für den Kauf des bestellten Fahrzeuges notwendigen Formulare zu unterschreiben oder Dokumente beizubringen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Vermittler berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.

1.7.: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche der Sitz des Vermittlers.

2. Preise

2.1.: Der Preis des Fahrzeuges versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe, inkl. der zur Zeit gültigen Umsatzsteuer. Eine Änderung des Umsatzsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung.

2.2.: Der vereinbarte Gesamtpreis für das Fahrzeug wird garantiert bis zur Auslieferung.

2.3.: Eventuell anfallende Kosten für Zulassungsgebühren und amtliche Kennzeichen werden vom Vermittler nach Aufwand in Rechnung gestellt.

2.4.: Bei einer Zusendung des Kraftfahrzeugbriefes vor Abholung des Fahrzeuges ist der Vermittler berechtigt folgende Kostenpauschale zu erheben
Einschreiben mit Rückschein: 12,-- Euro
Expresszustellung per Post-Express am folgenden Werktag: 18,-- EUR
Expresszustellung per Post-Express am folgenden Werktag bis 10.00 Uhr: 29,-- EUR

3. Zahlung

3.1.: Die Zahlung kann nur in Vorkasse, bar oder mit bankbestätigtem Scheck bzw. Landeszentralbankscheck vorgenommen werden und muß 4 Wochen vor Übernahme des Fahrzeuges erfolgen.

4. Abholung / Lieferung

4.1: Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung des Fahrzeuges am Lager des EU-Vertragshändlers zu erfolgen. Holt der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von weiteren 10 Tagen nicht ab, so ist der Vermittler berechtigt die vertragliche Leistung abzulehnen und pauschalierten Schadenersatz von 25 % zu fordern.

4.2.: Die Abholung erfolgt immer beim liefernden Vertragshändler im jeweiligen Lieferland.
Eine Abholung ab 34474 Diemelstadt ist gegen Mehrkosten ( Länderabhänig ) möglich. Diese Leistung muss separat bestellt werden.


5. Garantie / Gewährleistung

5.1: Die Firma „open water“ verpflichtet sich, alle Fahrzeuge zulassungsfertig mit deutschem Kraftfahrzeugbrief und TÜV-Abnahme bereitzustellen bzw. auszuliefern und bei Abholung bzw. Auslieferung oder unmittelbar danach eine vom jeweiligen Vertragshändler ausgefüllte und abgestempelte Garantiekarte bzw. Garantieheft zu übergeben. Der Kunde hat nur Anspruch auf eine deutsche Bedienungsanleitung, wenn die Anleitung mitbestellt wird. Eine Auslieferung bis 34474 Diemelstadt erfolgt nur, wenn diese mitbestellt wird.

5.2: Der Umfang der Garantie / Gewährleistung richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Herstellers.

6. Verschiedenes

6.1: Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vermittlungsbetrag tritt der Besteller / Käufer seine Ansprüche auf Eigentum, Eigentumsverschaffung und Anwartsrechte an dem Fahrzeug an die Firma „open water“ ab. Die Firma „open water“ nimmt diese Abtretung an.

6.2.: Alle Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus dem Vermittlungsvertrag Eigentum der Firma „open water“.

6.3.: Bei Minderausstattung des Fahrzeuges gegenüber dem angegebenen Ausstattungsumfang hat der Kunde Anspruch auf den Wert der Ausstattungsabweichung, jedoch nicht auf dessen Nachrüstung.

6.4.: Mehrausstattungen, die durch Modelljahreswechsel bzw. durch zwischenzeitliche Ausstattungsveränderungen bedingt sind, hat der Käufer mit 75 % des Listenpreises des Vermittlers zu tragen.

Allgemein:
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB-GB berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Sollte einer oder mehrere, der zuvor genannten AGB`s aus Rechtswegen ausgeschlossen werden, so bleiben alle übrigen Punkte davon unberührt und damit weiter gültig. 

 

 

Haftungshinweis:


Inhalt des Onlineangebotes :
„open water“ übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen „open water“, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der „open water“ kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. „open water“ behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

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Datenschutz:

 

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.
Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Achtung: Betrug im Internet !

 

Achtung: Bei Ebay wurde unter dem Usernamen "heller-yacht1" einige unserer Angebote verändert und gefälscht. Sie befinden sich nicht auf den Originalseiten. Der Username "heller-yacht1" wir durch uns nicht verwendet.

Wenn sie auf Käufer kontaktieren drücken, bekommen sie Adressen und Nummern aus dem Ausland. Bitte Antworten sie nicht auf diese Email. Ich habe diese Vorfälle zur Anzeige gebracht. Die Polizei ermittelt in mehreren Fällen.

Achten sie bitte auf die Adressen und Kontonummern, die ihnen aus anderen Ländern zugsendet werden. Bitte zahlen sie keine Rechnungen, ohne uns vorher kontaktiert zu haben. Wir bitten sie uns umgehend zu informieren, wenn ihnen solche Anzeigen auffallen, sodass wir erneut Anzeige erstatten können.